QuoteOriginal von Ehria
Also ein ein"jähriges" (300 Tage) Wiederheiratsverbot? Gute Idee! Im Falle des Todes könnte man da an ein Trauer"jahr" denken, aber sowas habe ich schon bei den Okroern.
Naja, es müssen ja nicht unbedingt ganze 300 Tage sein, gewöhnlich merkt man schon etwas früher daß man schwanger ist.
Aber das ehelose Jahr gibt es dann ja wahrscheinlich nicht nur aus diesem Grund. Und überhaupt dauert ja eine Scheidung auch hierzulande meistens einige Zeit (aber das wirst du ja noch in deinem weiteren Studium lernen, gell? ;D)