[Vittaee] Staatssystem und Gesetzgebung

Liebe Bastler, die Weltenbastler-Olympiade hat begonnen, das WBO-Tool ist vorbereitet. Bitte meldet euch schnell an. Viel Spaß dabei!
  • Wie schon im Bastelthread geschrieben, hab ich mich heute mal dem Staatssystem des Imperiums gewidmet. Hier mal das - etwas gekürzt und von wirren Notzien befreit - was ich bisher halbwegs herausgearbeitet habe.


    Politik:


    Das Imperium des Jacobus ist eine Erbmonarchie deren Herrscher den Titel "Großimperator und Kaiser des Imperiums des Jacobus, König von Lucien und Madeleinien, Schutzherr der Mijcelle, Regent in Jacobus' Gnaden" trägt. Der Großimperator verfügt im Rahmen der Verfassung über (beinahe) uneingeschränkte Machtbefugnisse, er ernennt und entlässt das Parlament und die Obersten Richter, hat den Oberbefehl über die Streitkräfte, bestimmt die Marschrichtung in der Innen, sowie der Außenpolitik und ohne seine Zustimmung kann kein Gesetz beschlossen werden.
    Dem Imperator direkt unterstellt sind seine Minister, welche im Gegensatz zum deutschen Staatssystem keine exekutive Aufgabe haben. Sie dienen lediglich als Berater des Imperators.


    Das alle fünf Jahre neu gewählte Parlament besteht zur einen Hälfte aus adeligen Vertretern der einzelnen Grafschaften und zur andern Hälfte aus vom Volk bestimmten Repräsentanten. Ihm obliegt die Gesetzgebung und Verfassungsänderung, hierbei ist es jedoch so gut wie machtlos, da der Großimperator das Parlament jederzeit absetzen und beschlossene Gesetze für unwirksam erklären kann. Dennoch ist das Parlament nicht nur ein Mittel zum Zweck, um die vom Großimperator beschlossenen Richtlinien noch einmal von und durch die Vertreter des Volkes legitimieren zu lassen, sondern auch ein Ort der politischen Auseinandersetzung, da der Imperator durchaus die Vorschläge der Abgeordneten beachtet und oftmals ohne große Änderungen absegnet. Die 530 gleichberechtigten Mitglieder des Parlaments sind hauptberufliche Parlamentarier, es ist ihnen unter Androhung härtester Strafen verboten anderen beruflichen Nebentätigkeiten nachzugehen. Somit soll gewährleistet werden, dass sich die Abgeordneten einzig und allein auf ihre Arbeit im Parlament konzentrieren. In das Parlament kann jeder gewählt werden der älter als 33 Jahre ist und ein fundiertes Wissen in den Bereichen Politik und Rechtswissenschaften vorweisen kann oder aber adeliger Abstammung ist.
    Ursprünglich hatte Jacobus I. überhaupt keine Beteiligung des Volkes an der Gesetzgebung vorgesehen, doch wie es in einer Ehe nur all zu oft passiert, gerieten sich der Imperator und seine - ihm in allen Belangen gleichgestellte - Gattin über ein bestimmtes Gesetz so in die Haare, dass ein Kompromiss aussichtslos erschein. Darum machte der 1. Reichsminister den kühnen Vorschlag, doch einfach des Volkes Meinung einzuholen. So wurde nach und nach aus der Not eine Tugend.


    Das Reich ist in 13 größere Verwaltungsabschnitte, die so genannten Darben gegliedert. Jede dieser Darben besteht aus einer oder mehreren der insgesamt 36 Grafschaften, welche auch die nächst niedrigere Verwaltungseinheit bilden. Die Gliederung des Reiches in Darben ist eine von Jacobus I. beschlossene, aber erst unter Jacobus II. durchgeführte Maßnahme, um die Verwaltung des Imperiums einfacher und effizienter zu gestallten. Da die Darben den Grenzverläufen, der in ihnen zusammengefassten Grafschaften folgen und ihre Ausrichtung vor allem auf eine effektive Verteidigung der Grenzen ausgelegt war, ist dies nur bedingt gelungen und somit steht eine Änderung der Darben heute mehr den je zur Debatte.


    Der vom Reichsregenten eingesetzte Darbenere ist zugleich Heerführer über alle in "seiner" Darbe stationierten Truppen und Vorsitzender der "kleinen Runde" (Grafschaftsversammlung). Das Amt des Darbenere wird zunächst für vier Jahre - auf Probe - vergeben. Sollte der Aspirant, nach dieser Probezeit, seine Tauglichkeit für dieses Amt unter Beweis gestellt haben, so wird er vom Kaiser höchst selbst vereidigt und hat für die nächsten 11 Jahre die Position des Darbenere inne. Wenn der Darbenere seine Aufgaben, trotz bestandener Probezeit, nicht zufrieden stellend erfüllt, so hat der Imperator die Möglichkeit ihn wieder aus dem Amt zu entlassen. Des weiteren kann das Volk den Darbenere mit einer 2/3 Mehrheit abwählen. Einmal abgewählte Darbenere können nichtmehr in dieses Amt eingesetzt werden.
    In der heutigen Zeit ist der Dabenere vor allem ein Mittelsmann zwischen den einzelnen Grafschaften, um deren wirtschaftliche Zusammenarbeit zu gewährleisten. Des Weiteren ist er befugt direkt in die Politik der Grafen einzugreifen und diesen Befehle und Aufgaben zu erteilen.


    Als "kleine Runde" wird die einmal wöchentlich stattfindende Versammlung aller Grafen einer Darbe bezeichnet. Sie dient der Koordination der Arbeit der Grafen und ist oftmals Ort heftiger Debatten, da die Zusammenlegung der Grafschaften in Darben, wie oben schon geschrieben, keinen wirtschaftlichen Gesichtspunkten folgte und so in einer Zeit des relativen Friedens eher hinderlich ist. Jedes mehrere Grafschaften betreffende Thema wird hier angesprochen, um bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den betroffenen Grafschaften oder zwischen den Grafschaften und dem Darbenere einen Kompromiss zu finden. In letzter Zeit stehen vermehrt finanzielle Themen auf dem Tagesplan, da innerhalb einer Darbe kein Ausgleich zwischen finanziell gutgestellten und ärmeren Grafschaften vorgesehen ist (schon mancher Dabernere hat sich beim Versuch einen solchen Ausgleich herbeizuführen die Finger verbrannt), was zu steigenden sozialen Differenzen in den einzelnen Grafschaften führt. Allerdings geht es auch um ganz profane Dinge wie z.B. den Gleisbau zwischen verschiedenen Grafschaften. Bei allen Streitfällen hat der Darbenere das letzte Wort und sein Wort muss umgesetzt werden, egal ob das den Grafen passt oder nicht. Dennoch ist er verpflichtet die Grafen anzuhören, welche sich, sollten sie partout nicht mit der Entscheidung des Darbenere einverstanden sein und der Meinung sein, dass sie im Recht wären, mit einer Beschwerde direkt an den 1. Staatsminister wenden können. Dieser prüft die Beschwerde und legt sie gegebenenfalls dem Imperator vor, damit dieser den Streitfall schlichten kann.
    Eine der wohl wichtigsten Aufgaben der "Kleinen Runde" ist es allerdings die Hälfte aller Unteren Richter zu wählen. Zu diesem Zweck wird alle drei Jahre eine Sondersitzung einberufen, in der die bisherigen Richter beurteilt und gegebenenfalls vorgemerkt, sowie neue Richter geprüft und eingesetzt werden. Die "Kleine Runde" kann die von ihr bestimmten Richter nicht abwählen, dies ist nur dem Darbenere erlaubt (und das auch nur, wenn die "Kleine Runde" einen Richter vorgemerkt hat). Jener bestimmt allerdings die andere Hälfte aller "Unteren Richter", welche wiederum von der "Kleinen Runde" mit einer 7/10 Mehrheit abgewählt werden können. Dies soll, so die Theorie, gewährleisten, dass die Richter kein Instrument der Politik werden.


    Der Titel und das Amt des Grafen werden vererbt, dies führt dazu, dass gelegentlich äußerst unfähige Lokalherrscher am Werk sind, was natürlich den Unmut der Bevölkerung, der andern Grafen und des Darbenere auf sich zieht. In den meisten Fällen wird ein unfähiger Graf freiwillig abdanken. Geschieht dies nicht und haben sich 2/3 aller Bürger (Denker und Arbeiter) in einer Abstimmung für die Absetzung des Grafen ausgesprochen, so hat der Darbenere die Befugnis mit militärischen Mitteln gegen den Grafen vorzugehen und einen Nachfolger zu bestimmen. Dieser Fall ist allerdings noch nicht eingetreten.
    Die Aufgabenbereiche eines Grafen sind vielfältig. Er muss versuchen die vom Darbenere und dem Imperator vorgegebenen Beschlüsse in die Tat umzusetzen, er muss sich mit andern Grafen absprechen um gemeinsame Projekte verfolgen zu können, er muss seinen untergebenen Baronen Befehle zuweisen, sich um seinen Staatshaushalt kümmern und die Grafschaft nach Außen hin repräsentieren.


    Das Staatssystem als Schaubild ca. 700kb


    Gesetzgebung:


    Die Gesetzesinitiative kann vom Imperator, der "kleinen Runde", einem Darbenere, dem Parlament, oder dem Volk selbst ausgehen. Im letzen Falle muss sich der Bürger jedoch an einen für seine Region bestimmten Parlamentarier wenden, welcher eigenmächtig entscheiden kann, ob das Gesetz zur Vorlesung und Abstimmung ins Parlament eingebracht werden soll. Dies führt dazu, dass ca. 90 Prozent aller von Bürgern eingebrachten Gesetzvorschläge im Kamin eines Volksvertreters enden (zumeist werden die Vorschläge aus Überheblichkeit und Faulheit nichtmal gelesen).
    Ein jeder Vorschlag wird zuallererst dem Parlament vorgestellt, welches den Antrag durchdiskutiert und gegebenenfalls einen Sachverständigen anhört. Im Anschluss daran hat jedes Mitglied des Parlaments die Möglichkeit Änderungsvorschläge einzubringen, über die wiederum beraten wird. Sodann wird der Gesetzvorschlag dem Parlament zur Abstimmung gestellt. Im Falle einer Ablehnung des Gesetzvorschlages wird dieser wiederum diskutiert, verbessert und zur erneuten Abstimmung gestellt. Diese Prozedur kann bis zu dreimal wiederholt werden, danach gilt der Vorschlag als abgelehnt (es sei denn, der Imperator beschließt dass das Gesetz nicht abgelehnt ist). Wird der Vorschlag angenommen muss der Imperator seine Zustimmung geben damit das Gesetz in Kraft tritt. Tut er dies nicht kann das Parlament wiederum Änderungen durchführen, den Vorschlag erneut zur Abstimmung stellen und hoffen, dass der Imperator dieses mal zufrieden ist. Wenn dem so ist, wird das Gesetz veröffentlicht und tritt binnen 11 Tagen in Kraft.
    Einen Sonderfall im Gesetzgebungsverfahren bilden Gesetze, welche Änderungen bestimmter Artikel der Reichsverfassung vorsehen(Bürgerrechte, Änderungen des Staats und Regierungsaufbaus). Diese Gesetze benötigen die Zustimmung (7/10 Mehrheit) des Parlaments und können nicht eigenmächtig vom Imperator beschlossen werden.
    Ein anderer Sonderfall sind Zustimmungspflichtige Gesetze (alles, was die Darben direkt betrifft. Wie z.B. Änderungen der finanziellen Unterstützung der Darben oder Erhöhung der Abgaben einer Darbe). Diese Gesetzvorschläge benötigen zusätzlich zur Zustimmung des Parlaments der Zustimmung des/der betroffenen Darbenere, können allerdings vom Imperator unter Umgehung des/der Dabenere direkt beschlossen werden.


    Die Hürden Gesetzgebung als Schaubild ca 700 kb


    So und jetzt auf mich! Gibt's Dinge die einfach nicht laufen können, ist's zu gewöhnlich, das olle System, gibt's sonst was zu bemängeln, oder kann ich in die Richtung weiter basteln?

    "»Huch«. machte der Dachs, als er aufwachte. »Heute bin ich aber schlecht gelaunt. So etwas von schlecht gelaunt, ich bin ja richtig gefährlich!«" - Udo Weigelt, Der Dachs hat heute schlechte Laune.

  • Nettes System! :)
    Ich hab jetzt nur mal schnell drüber gelesen und werd es mir später noch ein bisschen genauer anschaun. (ich bin sozusagen beruflich an Staatssystemen interessiert ;))


    Einige kleine Fragen hätte ich schonmal

    Quote


    In das Parlament kann jeder gewählt werden der älter als 33 Jahre ist und ein fundiertes Wissen in den Bereichen Politik und Rechtswissenschaften vorweisen kann oder aber adeliger Abstammung ist.


    Wie muss man denn dieses Wissen nachweisen? Oder reicht es, wenn das Volk denkt, dass man das Wissen hat?
    Muss man sich da irgendwie bewerben oder wird man vorgeschlagen? Können sowohl Männer als auch Frauen gewählt werden?
    Und wer ist wahlberechtigt?



    Quote


    Die 530 gleichberechtigten Mitglieder des Parlaments sind hauptberufliche Parlamentarier, es ist ihnen unter Androhung härtester Strafen verboten anderen beruflichen Nebentätigkeiten nachzugehen.


    Bekommen die dann Diäten, also werden sie für ihre Arbeit bezahlt?
    Wenn ja, womit? (Steuern?)
    Wenn nein, wovon leben die dann? Das könnten sich nur Leute leisten, die reich sind, womit sehr viele ausgeschlossen wären...

  • Quote

    Original von Nptn
    Nettes System! :)
    Ich hab jetzt nur mal schnell drüber gelesen und werd es mir später noch ein bisschen genauer anschaun. (ich bin sozusagen beruflich an Staatssystemen interessiert ;))


    Danke :)
    Du studierst Politikwissenschaften oder etwas in der Art?


    Quote


    Einige kleine Fragen hätte ich schonmal


    Wie muss man denn dieses Wissen nachweisen? Oder reicht es, wenn das Volk denkt, dass man das Wissen hat?
    Muss man sich da irgendwie bewerben oder wird man vorgeschlagen? Können sowohl Männer als auch Frauen gewählt werden?
    Und wer ist wahlberechtigt?

    Im Normalfall muss man ein entsprechendes Studium abgeschlossen haben. Allerdings gibt es an den Unis auch besondere (kostenpflichtige) Aufbaustudiengänge, die einem in Kürze die mehr oder weniger wichtigsten Inhalte vermitteln. Am Ende bekommt man dann ein schönes Zeugnis ausgestellt, auf dem steht, dass man zur Arbeit im Parlament fähig sei.
    Um gewählt zu werden muss man sich beim örtlichen Wahlleiter (in der Regel ein Baron oder Stadtherrscher) einschreiben und schon landet man auf einer - zumeist ellenlangen - Kandidatenliste. Natürlich muss man sich dann noch darum kümmern, dass das Volk einen wahrnimmt; meistens die schwierigere Aufgabe.
    Vom Gesetz her wird kein Unterschied zwischen Mann und Frau gemacht, an den Universitäten die die "Parlamentsreife" vermitteln sollen schon und der sieht meist so aus, dass das Studium den Frauen enorm erschwert wird. Darum gibt's auch nur eine Handvoll Frauen im Parlament. (Im Imperium herrscht immer noch das altbekannte "Frauen hinter den Herd" Bild %-) ).
    Wahlberechtigt ist jeder Reichsbürger (männlich wie weiblich), der das 25 Lebensjahr vollendet hat, ein regelmäßiges Einkommen vorweisen kann, keinen Eintrag im Strafbuch hat, Mündig ist und mindestens den Oberschulabschluss oder einen Meistertitel besitzt (somit sind viele ärmere Bürger, Bauern und Handwerksgesellen nicht wahlberechtigt).


    Quote


    Bekommen die dann Diäten, also werden sie für ihre Arbeit bezahlt?
    Wenn ja, womit? (Steuern?)


    Gute Frage, ursprünglich hatte ich schon gedacht ihnen Diäten zuzugestehen. Allerdings hab ich mal ein wenig nachgerechnet und für die 530 Handseln würde schon einiges an Geld aus dem Fenster geschmissen werden. Auf Spendenbasis wollte ich das aber auch nicht laufen lassen, da ansonsten die Gefahr eines Missbrauchs zu groß ist. :-/ Also müssen sie wohl doch vom Steuerzahler finanziert werden ...


    Edit: Noch was zum Wahlrecht. Natürlich muss man auch einen festen Wohnsitz haben, um wählen zu dürfen. Für den Adel gelten alle aufgeführten Regelungen nicht, der darf immer wählen. Der Klerus hingegen darf gar nicht wählen.

    "»Huch«. machte der Dachs, als er aufwachte. »Heute bin ich aber schlecht gelaunt. So etwas von schlecht gelaunt, ich bin ja richtig gefährlich!«" - Udo Weigelt, Der Dachs hat heute schlechte Laune.

  • Quote

    Du studierst Politikwissenschaften oder etwas in der Art?


    Ja, ich studiere Politikwissenschaft :nick:




    Dann ist es also eher so, dass der Job eines Abgeordneten eher den Reichen und Privilegierten vorbehalten ist, oder?


    Hier wie versprochen, noch ein paar allgemeine Gedanken bzw. Fragen zum Rest des Textes:


    Der Titel Imperator wird vererbt, nehme ich an...? An den ältesten Sohn?
    Wer sind die Minister? Werden sie vom Imperator ernannt? Das wäre logisch. Dann sind sie wahrscheinlich nicht Teil des Parlaments, oder?


    Zur Gewaltenteilung:
    Die Exekutive liegt beim Imperator, das ist klar. Er ist aber gleichzeitig auch Legislative. (s. unten)


    Du schreibst das Parlament, also die eigtl. Legislative, sei machtlos. Das stimmt. Kann ein Abgeordneter eigentlich immer wiedergewählt werden? Hat der Imperator Einfluss auf die Kandidatenlisten bzw. wie verlässlich sind die Wahlleiter? Kann der Imperator einzelne Abgeordnete oder sogar das ganze Parlament absetzen? Wenn nicht, dann ist das wenigstens ein kleiner Lichtblick für die Abgeordneten. ;)


    So, wie ich das jetzt versteh, ist dein Parlament nämlich nur dazu da, dass ein paar elitäre Typen sich wichtig machen und diskutieren können und dem Imperator etwas Arbeit abnehmen. Aber vielleicht soll das ja so sein. Eine wirkliche Legitimation der Gesetze durch das Volk gibt es nicht. (einzige Ausnahme sind die Verfassungsänderung, da wird die Macht des Imperators gebremst, das klingt ganz gut ;))
    Gibt es eigentlich eine Hierarchie innerhalb des Parlaments oder sind da alle gleichberechtigt. Gibt es einen Vorsitzenden, gibt es sowas wie Parteien oder Fraktionen?


    Die Iudikative erwähnst du ja nur am Rande. Wie funktioniert das genau mit den oberen und unteren Richtern? Unabhängige Richter sind das ja eher nicht.
    ==> keine wirkliche Gewaltenteilung, aber das ist ja auch bei uns eher eine neuere Erfindung


    Ist ein Darbenere eigentlich einer der Grafen? Oder kann jeder dazu ernannt werden?


    Zur Gesetzgebung:
    Muss wirklich jeder Änderungsvorschlag eines jeden Abgeordneten im gesamten Parlament diskutiert werden? Bei 530 Abgeordneten diskutiert man da Jahre lang...
    Da ist die Frage, wie effektiv dein Parlament sein soll.


    Wenn das Parlament einem Gesetz zustimmt (einfache Mehrheit, oder?), muss noch der Imperator seinen Segen dazu geben, damit es in Kraft treten kann, richtig?
    Wenn das Parlament ein Gesetz ablehnt, kann der Imperator es trotzdem in Kraft setzen. Ich nehme an, das wird meist bei Gestzen der Fall sein, die er selbst eingebracht hat. Damit hat dann der Imperator praktisch legislative Funktion. Warum muss das Gesetz dann überhaupt erst ins Parlament? Wäre es nicht einfacher für den Imperator, er könnte es gleich in Kraft setzen? Oder ist es in der Verfassung vorgeschrieben, dass einem Gesetzesbeschluss immer erst eine Abstimmung im Parlament vorausgehen muss? Wenn ja, kann sich dann das Parlament nicht einfach weigern abzustimmen, bzw. eben Jahre lang drüber diskutieren bevor es abstimmt und damit quasi das Gesetz rauszögern?



    Ach und nur so aus Neugier: Woher kommt eigentlich die Verfassung? Wer hat die entworfen?


    Ups, das ist ja ganz schön lang geworden. Ich hoffe, du bist jetzt nicht zu sehr geschockt, dass ich deinen Text so auseinandergenommen hab. %-)
    Ich hab nur mal versucht, mir vorzustellen, wie das in der Praxis funktioniert... Vielleicht hilft es dir ja ein bisschen. :)

  • Was ich noch fragen möchte: was passiert eigentlich in den Darben, die nur aus einer Grafschaft bestehen? Wird das dann nicht ein bisschen " lächerlich", wenn Graf und Darbere zwei verschiedene Personen sind? Und eine " kleine Runde" einmal die Woche zu veranstalten, halte ich auch für recht häufig - es sei denn, dein Jahr hat nur vier Wochen oder so. ;)

    " Durch die weiten, glühenden Ebenen ziehen sie dahin: gewaltige Herden, kaum weniger zahlreich als die Halme jener Gräser, die sie nähren. Zwei Dinge treiben sie voran: Trockenheit und mächtige Feinde, die nur darauf warten, ihren Hunger mit Fleisch zu tilgen. Keine Art außer einer hat hier ihre Heimat: die Morlochs, die Herrscher der Weite zwischen Erde und Himmel."
    Aus " Führer durch die Welt", von Lisari Biadaom, erschienen 1118 n.M.K.

  • Zuerstmal bin ich gar nicht geschockt, dass du dir meinen Text vorgeknöpft hast, zeigt es mir doch Dinge auf, an die ich bisher gar nicht gedacht habe. Von den Inhaltlichen Fehlern ganz zu schweigen %-) :).


    Das Parlament entstand ja aus einem Streit Jacobus' mit seiner Frau heraus. Da beide sich über eine Frage nicht einigen konnten, entschlossen sie sich des Volkes Meinung dazu einzuholen. Zudem waren sich beide im Klaren darüber, dass eine solche Streitsituation jederzeit wieder auftreten konnte und so entschlossen sie sich eine dauerhafte Institution einzurichten, um des Volkes Meinung auch in Zukunft bei Bedarf konsultieren zu können. Also setzten sie sich mit Vertretern des Adels, der Denker und der Arbeiter an einen Tisch und sammelten Vorschläge wie diese Einrichtung funktionieren könnte.
    Aus der Vorgeschichte ist schon erkenntlich, dass das Parlament eher ein Gimmick ist und eine echte Beteiligung des Abgeordnetenhauses an politischen Prozessen nie vorgesehen war.
    Somit hat es sich aufgrund der Machtverhältnisse im Bürgertum einfach ergeben, dass die Reichen und Privilegierten eine höhere Chance haben ins Parlament zu kommen.


    Quote


    Dann ist es also eher so, dass der Job eines Abgeordneten eher den Reichen und Privilegierten vorbehalten ist, oder?


    Hier wie versprochen, noch ein paar allgemeine Gedanken bzw. Fragen zum Rest des Textes:


    Der Titel Imperator wird vererbt, nehme ich an...? An den ältesten Sohn?
    Wer sind die Minister? Werden sie vom Imperator ernannt? Das wäre logisch. Dann sind sie wahrscheinlich nicht Teil des Parlaments, oder?

    Der Titel des Imperators wird vererbt, an das erste Kind. Allerdings kann sich eine weibliche Thronfolgerin sicher sein, dass sie den Repressalien der männlichen Erben (und nicht selten auch denen des eigenen Vaters) ausgesetzt sein wird.
    Die Minister werden alle vom Imperator ernannt. Ich denke schon, dass die Minister Teil des Parlaments sind, irgendjemand muss dem ganzen ja vorsitzen und die Parlamentarier gelegentlich zurechtweisen ;) und dafür scheinen sie mir die geeigneten Kandidaten *g*


    Quote


    Zur Gewaltenteilung:
    Die Exekutive liegt beim Imperator, das ist klar. Er ist aber gleichzeitig auch Legislative. (s. unten)


    Du schreibst das Parlament, also die eigtl. Legislative, sei machtlos. Das stimmt. Kann ein Abgeordneter eigentlich immer wiedergewählt werden? Hat der Imperator Einfluss auf die Kandidatenlisten bzw. wie verlässlich sind die Wahlleiter? Kann der Imperator einzelne Abgeordnete oder sogar das ganze Parlament absetzen? Wenn nicht, dann ist das wenigstens ein kleiner Lichtblick für die Abgeordneten. ;)

    Richtig erkannt, das Parlament hat keine Macht und es war auch nie angedacht ihm diese zuzugestehen. Abgeordnete können immer wieder gewählt werden, solange sie die Voraussetzungen für eine Wahl erfüllen können. Dem Imperator sind die Kandidaten herzlich egal, da er ohnehin jeden Abgeordneten für eine gewisse Zeit aus dem Parlament ausschließen kann (und wenn der arme Abgeordnete gar nicht spuren will, bekommt er eben Besuch vom Geheimdienst und verschwindet in einer Kerkerzelle ;) ). Um einen Parlamentarier allerdings für eine ganze Legislaturperiode abzusetzen ist ein Mehrheitsbeschluss des Parlaments notwendig.
    Ich muss dich leider enttäuschen, Lichtblicke für die Abgeordneten sind selten und so ist es dem Imperator ohne Probleme möglich das Parlament aufzulösen und eine Neuwahl anzuberaumen. Allerdings sollten dafür schon triftige Gründe vorliegen, da es durchaus Kreise gibt, die einer solchen Aktion kritisch gegenüber stehen und dementsprechend für Aufruhe sorgen könnten (Neureiche und Denker die darin eine Chance sehen mehr Mitbestimmungsrechte zu erhalten)
    Bööp, erwischt! Ein Baron als Wahlleiter wird wohl nicht sehr zuverlässig sein. Also Rotstift gezückt und sich ein anderes System einfallen lassen :-[.

    Quote

    So, wie ich das jetzt versteh, ist dein Parlament nämlich nur dazu da, dass ein paar elitäre Typen sich wichtig machen und diskutieren können und dem Imperator etwas Arbeit abnehmen. Aber vielleicht soll das ja so sein. Eine wirkliche Legitimation der Gesetze durch das Volk gibt es nicht. (einzige Ausnahme sind die Verfassungsänderung, da wird die Macht des Imperators gebremst, das klingt ganz gut ;))
    Gibt es eigentlich eine Hierarchie innerhalb des Parlaments oder sind da alle gleichberechtigt. Gibt es einen Vorsitzenden, gibt es sowas wie Parteien oder Fraktionen?

    Jup, genau so ist es. Ein kleiner Club von Leuten mit zu viel Zeit hat die verbriefte Erlaubnis dem Imperator ein wenig Arbeit abzunehmen *g*. Anders sollte es auch nicht sein. Der Imperator hat etwas im Kopf, macht sich Gedanken zur Umsetzung und gibt diese dann ans Parlament weiter. Dieses macht sich dann ebenfalls Gedanken, bringt neue Vorschläge ein und versucht das ganze so hinzubiegen, dass es zumindest in der Theorie funktionieren kann.
    Zum Vorsitz hab ich ja schon vorhin gesagt, dass dieser wohl von einem der Minister übernommen wird. Parteien wollte ich keine haben und Fraktionen in dem Sinne auch nicht. Natürlich tut sich Gleiches mit Gleichem zusammen, allerdings erhält man dadurch keine zusätzlichen Rechte. Und eine Hierarchie innerhalb es Parlaments hatte ich auch nicht vorgesehen.


    Quote


    Die Iudikative erwähnst du ja nur am Rande. Wie funktioniert das genau mit den oberen und unteren Richtern? Unabhängige Richter sind das ja eher nicht.
    ==> keine wirkliche Gewaltenteilung, aber das ist ja auch bei uns eher eine neuere Erfindung


    Was meinst du genau mit "wie funktioniert das mit den Richtern"? Wofür diese zuständig sind, wie es zu ihrer Ernennung kommt?
    Die Richter sollten schon einigermaßen Unabhängig sein, allerdings müssen sie eben irgendwie ernannt werden :-/ ...
    Allerdings könnte ich mir gut vorstellen, dass die Richter von ihren Kollegen in bestimmte Positionen gewählt werden und somit alle Umwege über Parlament, Imperator und "Kleine Runde" überflüssig sind. Ich muss mal schaun, was das für Auswirkungen haben kann ...
    Ursprünglich wollte ich es so halten, dass die "Oberen Richter" vom Parlament vorgeschlagen werden und der Imperator sie in ihrem Amt bestätigt.
    Eine echte Gewaltenteilung gibt es tatsächlich keine. Es gibt zwar Ansätze, aber die sind alle mit einem Mechanismus verbunden der es dem Imperator ermöglicht sie auszuhebeln %-).


    Quote


    Ist ein Darbenere eigentlich einer der Grafen? Oder kann jeder dazu ernannt werden?

    Nö, Darbenere kann jeder werden, der den Imperator glauben lässt dass er dazu fähig ist ;D.

    Quote


    Zur Gesetzgebung:
    Muss wirklich jeder Änderungsvorschlag eines jeden Abgeordneten im gesamten Parlament diskutiert werden? Bei 530 Abgeordneten diskutiert man da Jahre lang...
    Da ist die Frage, wie effektiv dein Parlament sein soll.

    Da sprichst du ein weiteres Problem an. Das Parlament ist nicht wirklich auf Effektivität ausgelegt, aber ganz ineffektiv soll es auch nicht sein. Wäre denn die Gründung von Fachausschüssen, denen sich jeder anschließen kann der der Meinung ist etwas konstruktives beitragen zu können, eine Möglichkeit diese Problem zu umgehen?

    Quote


    Wenn das Parlament einem Gesetz zustimmt (einfache Mehrheit, oder?), muss noch der Imperator seinen Segen dazu geben, damit es in Kraft treten kann, richtig?

    Beide Male: Ja *g*

    Quote


    Wenn das Parlament ein Gesetz ablehnt, kann der Imperator es trotzdem in Kraft setzen. Ich nehme an, das wird meist bei Gestzen der Fall sein, die er selbst eingebracht hat. Damit hat dann der Imperator praktisch legislative Funktion. Warum muss das Gesetz dann überhaupt erst ins Parlament? Wäre es nicht einfacher für den Imperator, er könnte es gleich in Kraft setzen? Oder ist es in der Verfassung vorgeschrieben, dass einem Gesetzesbeschluss immer erst eine Abstimmung im Parlament vorausgehen muss? Wenn ja, kann sich dann das Parlament nicht einfach weigern abzustimmen, bzw. eben Jahre lang drüber diskutieren bevor es abstimmt und damit quasi das Gesetz rauszögern?

    Da hab ich mich wohl unklar ausgedrückt. Gesetzvorschläge des Imperators müssen überhaupt nicht ins Parlament, nur die Vorschläge anderer müssen dort hin. Warum der Imperator seine Vorschläge trotzdem im Parlament einbringt? Weil dieses vermutlich ein paar nützliche Anmerkungen und Vorschläge dazu machen kann :).



    Quote


    Ach und nur so aus Neugier: Woher kommt eigentlich die Verfassung? Wer hat die entworfen?

    Der Herr Jacobus I und seine Frau (die immer noch keinen Namen hat %-) ) in Zusammenarbeit mit dem Adel und einigen (damals noch nicht) Denkern (also Menschen, die den Eindruck machten sie könnten beim Verfassen der Verfassung hilfreich sein). Vieles stammt allerdings aus den Verfassungen der beiden zusammengelegten Königreichen.


    Quote


    Ich hab nur mal versucht, mir vorzustellen, wie das in der Praxis funktioniert... Vielleicht hilft es dir ja ein bisschen. :)

    Klar hilft mir das. Danke für die Arbeit! :)



    Quote


    Was ich noch fragen möchte: was passiert eigentlich in den Darben, die nur aus einer Grafschaft bestehen? Wird das dann nicht ein bisschen " lächerlich", wenn Graf und Darbere zwei verschiedene Personen sind? Und eine " kleine Runde" einmal die Woche zu veranstalten, halte ich auch für recht häufig - es sei denn, dein Jahr hat nur vier Wochen oder so. ;)

    Öh da hast du wohl Recht. Eine "Kleine Runde" in einer Darbe mit nur einer Grafschaft wird wirklich etwas lächerlich. :-/Allerdings spricht nichts dagegen, dass Darbenere und Graf ein und die selbe Person sind. Aber es gibt auch nur eine Darbe mit nur einer Grafschaft und die liegt mitten im Nirgendwo.
    Wobei ich gestehen muss, dass sich in meiner Beschreibung ein Zahlendreher eingeschlichen hat. Es sind 360 Grafschaften. Das macht's allerdings nicht besser, da jeder Darbenere im Schnitt 27 Grafschaften unter sich hat und das ganze Geschehen in denen zu überblicken wird in Arbeit ausarten.
    (nur zur Info: Eine Woche besteht aus 22 dortigen Tagen à 27 irdischen Stunden)

    "»Huch«. machte der Dachs, als er aufwachte. »Heute bin ich aber schlecht gelaunt. So etwas von schlecht gelaunt, ich bin ja richtig gefährlich!«" - Udo Weigelt, Der Dachs hat heute schlechte Laune.

  • Quote

    Was meinst du genau mit "wie funktioniert das mit den Richtern"? Wofür diese zuständig sind, wie es zu ihrer Ernennung kommt?
    Die Richter sollten schon einigermaßen Unabhängig sein, allerdings müssen sie eben irgendwie ernannt werden :-/ ...


    Ich meine: sind "obere Richter" einfach Richter in höheren Gerichten oder hast du ein Gericht mit verschiedenen Kammern, oder so?
    Grundsätzlich ist für die Unabhängigkeit der Richter nicht so wichtig, wer sie ernennt. Wenn du sie von verschiedenen Institutionen benennen lässt (teilw. Parlament, Kleine Runde, etc.), ist das schon ganz gut. Bei uns werden die höchsten Richter ja auch von Bundestag bzw. -rat gewählt.
    Wichtig ist, dass die Richter, während sie im Amt sind, niemandem besonders verpflichtet sind. Das wäre der Fall, wenn sie fürchten müssten abgesetzt oder nicht wiedergewählt zu werden... (in Dtl. können sie nicht wiedergewählt werden, in den USA sind sie lebenslänglich im Amt)


    Steht denn der Imperator auch über den Richtern und über dem Gesetz? Wie ist das mit Grafen, Darbeneren, Parlamentariern? Können die angeklagt und verurteilt werden?


    Quote

    Das Parlament ist nicht wirklich auf Effektivität ausgelegt, aber ganz ineffektiv soll es auch nicht sein. Wäre denn die Gründung von Fachausschüssen, denen sich jeder anschließen kann der der Meinung ist etwas konstruktives beitragen zu können, eine Möglichkeit diese Problem zu umgehen?


    Ich denke schon. In einem großen Land gibt es so viele Dinge, mit denen sich Politiker beschäftigen können. Es kann sich einfach nicht jeder mit allem auskennen. Wenn sich da eine kleine Gruppe von Experten zusammensetzt und erstmal in konstruktiver Runde was entwirft, kann man viel effektiver arbeiten und anschließend die Diskussion im Parlament deutlich verkürzen.

  • Erstmal sorry, dass meine Antwort so lange auf sich hat warten lassen ...


    Ursprünglich hatte ich vorgesehen, dass "obere Richter" Richter in höheren Gerichten sind. Zusätzlich sollte es auch verschiedene Kammern geben, welche allerdings in der jetzigen Aufteilung nicht so bestimmt werden können, wie ich mir das mittlerweile vorstelle. Drum bin ich gerade dabei das ganze etwas umzukrempeln %-) .
    Na ja, in einem solchen Staat ist es recht schwer für einen Richter gänzlich unabhängig zu sein. Lebenslänglich will ich die Richter auf keinen Fall einsetzen.


    Quote


    Steht denn der Imperator auch über den Richtern und über dem Gesetz? Wie ist das mit Grafen, Darbeneren, Parlamentariern? Können die angeklagt und verurteilt werden?

    An sich genießt der Imperator politische Immunität. Diese kann allerdings aufgehoben werden wenn 7/10 des Parlaments und 10 von 13 Darbenere für eine Aufhebung sind.
    Parlamentarier genießen ebenfalls politische Immunität, welche nur vom Imperator aufgehoben werden kann (soll verhindern, dass sich das gesamte Parlament gegen einen Außenseiter stell und diesem irgendetwas in die Schuhe schiebt, da der Imperator im allgemeinen als jedem gleich gesonnen angesehen wird). Darbenere und Grafen besitzen keine politische Immunität. Grafen können allerdings vom Imperator für eine bestimmte Zeit von der Strafverfolgung freigesprochen werden (damit es nicht passiert, dass auf einmal niemand mehr über eine Grafschaft gebietet, da der alte Graf im Knast hockt und sich die Nachfolgefrage etwas heraus zögert).

    "»Huch«. machte der Dachs, als er aufwachte. »Heute bin ich aber schlecht gelaunt. So etwas von schlecht gelaunt, ich bin ja richtig gefährlich!«" - Udo Weigelt, Der Dachs hat heute schlechte Laune.

Participate now!

Don’t have an account yet? Register yourself now and be a part of our community!