Wie schon im Bastelthread geschrieben, hab ich mich heute mal dem Staatssystem des Imperiums gewidmet. Hier mal das - etwas gekürzt und von wirren Notzien befreit - was ich bisher halbwegs herausgearbeitet habe.
Politik:
Das Imperium des Jacobus ist eine Erbmonarchie deren Herrscher den Titel "Großimperator und Kaiser des Imperiums des Jacobus, König von Lucien und Madeleinien, Schutzherr der Mijcelle, Regent in Jacobus' Gnaden" trägt. Der Großimperator verfügt im Rahmen der Verfassung über (beinahe) uneingeschränkte Machtbefugnisse, er ernennt und entlässt das Parlament und die Obersten Richter, hat den Oberbefehl über die Streitkräfte, bestimmt die Marschrichtung in der Innen, sowie der Außenpolitik und ohne seine Zustimmung kann kein Gesetz beschlossen werden.
Dem Imperator direkt unterstellt sind seine Minister, welche im Gegensatz zum deutschen Staatssystem keine exekutive Aufgabe haben. Sie dienen lediglich als Berater des Imperators.
Das alle fünf Jahre neu gewählte Parlament besteht zur einen Hälfte aus adeligen Vertretern der einzelnen Grafschaften und zur andern Hälfte aus vom Volk bestimmten Repräsentanten. Ihm obliegt die Gesetzgebung und Verfassungsänderung, hierbei ist es jedoch so gut wie machtlos, da der Großimperator das Parlament jederzeit absetzen und beschlossene Gesetze für unwirksam erklären kann. Dennoch ist das Parlament nicht nur ein Mittel zum Zweck, um die vom Großimperator beschlossenen Richtlinien noch einmal von und durch die Vertreter des Volkes legitimieren zu lassen, sondern auch ein Ort der politischen Auseinandersetzung, da der Imperator durchaus die Vorschläge der Abgeordneten beachtet und oftmals ohne große Änderungen absegnet. Die 530 gleichberechtigten Mitglieder des Parlaments sind hauptberufliche Parlamentarier, es ist ihnen unter Androhung härtester Strafen verboten anderen beruflichen Nebentätigkeiten nachzugehen. Somit soll gewährleistet werden, dass sich die Abgeordneten einzig und allein auf ihre Arbeit im Parlament konzentrieren. In das Parlament kann jeder gewählt werden der älter als 33 Jahre ist und ein fundiertes Wissen in den Bereichen Politik und Rechtswissenschaften vorweisen kann oder aber adeliger Abstammung ist.
Ursprünglich hatte Jacobus I. überhaupt keine Beteiligung des Volkes an der Gesetzgebung vorgesehen, doch wie es in einer Ehe nur all zu oft passiert, gerieten sich der Imperator und seine - ihm in allen Belangen gleichgestellte - Gattin über ein bestimmtes Gesetz so in die Haare, dass ein Kompromiss aussichtslos erschein. Darum machte der 1. Reichsminister den kühnen Vorschlag, doch einfach des Volkes Meinung einzuholen. So wurde nach und nach aus der Not eine Tugend.
Das Reich ist in 13 größere Verwaltungsabschnitte, die so genannten Darben gegliedert. Jede dieser Darben besteht aus einer oder mehreren der insgesamt 36 Grafschaften, welche auch die nächst niedrigere Verwaltungseinheit bilden. Die Gliederung des Reiches in Darben ist eine von Jacobus I. beschlossene, aber erst unter Jacobus II. durchgeführte Maßnahme, um die Verwaltung des Imperiums einfacher und effizienter zu gestallten. Da die Darben den Grenzverläufen, der in ihnen zusammengefassten Grafschaften folgen und ihre Ausrichtung vor allem auf eine effektive Verteidigung der Grenzen ausgelegt war, ist dies nur bedingt gelungen und somit steht eine Änderung der Darben heute mehr den je zur Debatte.
Der vom Reichsregenten eingesetzte Darbenere ist zugleich Heerführer über alle in "seiner" Darbe stationierten Truppen und Vorsitzender der "kleinen Runde" (Grafschaftsversammlung). Das Amt des Darbenere wird zunächst für vier Jahre - auf Probe - vergeben. Sollte der Aspirant, nach dieser Probezeit, seine Tauglichkeit für dieses Amt unter Beweis gestellt haben, so wird er vom Kaiser höchst selbst vereidigt und hat für die nächsten 11 Jahre die Position des Darbenere inne. Wenn der Darbenere seine Aufgaben, trotz bestandener Probezeit, nicht zufrieden stellend erfüllt, so hat der Imperator die Möglichkeit ihn wieder aus dem Amt zu entlassen. Des weiteren kann das Volk den Darbenere mit einer 2/3 Mehrheit abwählen. Einmal abgewählte Darbenere können nichtmehr in dieses Amt eingesetzt werden.
In der heutigen Zeit ist der Dabenere vor allem ein Mittelsmann zwischen den einzelnen Grafschaften, um deren wirtschaftliche Zusammenarbeit zu gewährleisten. Des Weiteren ist er befugt direkt in die Politik der Grafen einzugreifen und diesen Befehle und Aufgaben zu erteilen.
Als "kleine Runde" wird die einmal wöchentlich stattfindende Versammlung aller Grafen einer Darbe bezeichnet. Sie dient der Koordination der Arbeit der Grafen und ist oftmals Ort heftiger Debatten, da die Zusammenlegung der Grafschaften in Darben, wie oben schon geschrieben, keinen wirtschaftlichen Gesichtspunkten folgte und so in einer Zeit des relativen Friedens eher hinderlich ist. Jedes mehrere Grafschaften betreffende Thema wird hier angesprochen, um bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den betroffenen Grafschaften oder zwischen den Grafschaften und dem Darbenere einen Kompromiss zu finden. In letzter Zeit stehen vermehrt finanzielle Themen auf dem Tagesplan, da innerhalb einer Darbe kein Ausgleich zwischen finanziell gutgestellten und ärmeren Grafschaften vorgesehen ist (schon mancher Dabernere hat sich beim Versuch einen solchen Ausgleich herbeizuführen die Finger verbrannt), was zu steigenden sozialen Differenzen in den einzelnen Grafschaften führt. Allerdings geht es auch um ganz profane Dinge wie z.B. den Gleisbau zwischen verschiedenen Grafschaften. Bei allen Streitfällen hat der Darbenere das letzte Wort und sein Wort muss umgesetzt werden, egal ob das den Grafen passt oder nicht. Dennoch ist er verpflichtet die Grafen anzuhören, welche sich, sollten sie partout nicht mit der Entscheidung des Darbenere einverstanden sein und der Meinung sein, dass sie im Recht wären, mit einer Beschwerde direkt an den 1. Staatsminister wenden können. Dieser prüft die Beschwerde und legt sie gegebenenfalls dem Imperator vor, damit dieser den Streitfall schlichten kann.
Eine der wohl wichtigsten Aufgaben der "Kleinen Runde" ist es allerdings die Hälfte aller Unteren Richter zu wählen. Zu diesem Zweck wird alle drei Jahre eine Sondersitzung einberufen, in der die bisherigen Richter beurteilt und gegebenenfalls vorgemerkt, sowie neue Richter geprüft und eingesetzt werden. Die "Kleine Runde" kann die von ihr bestimmten Richter nicht abwählen, dies ist nur dem Darbenere erlaubt (und das auch nur, wenn die "Kleine Runde" einen Richter vorgemerkt hat). Jener bestimmt allerdings die andere Hälfte aller "Unteren Richter", welche wiederum von der "Kleinen Runde" mit einer 7/10 Mehrheit abgewählt werden können. Dies soll, so die Theorie, gewährleisten, dass die Richter kein Instrument der Politik werden.
Der Titel und das Amt des Grafen werden vererbt, dies führt dazu, dass gelegentlich äußerst unfähige Lokalherrscher am Werk sind, was natürlich den Unmut der Bevölkerung, der andern Grafen und des Darbenere auf sich zieht. In den meisten Fällen wird ein unfähiger Graf freiwillig abdanken. Geschieht dies nicht und haben sich 2/3 aller Bürger (Denker und Arbeiter) in einer Abstimmung für die Absetzung des Grafen ausgesprochen, so hat der Darbenere die Befugnis mit militärischen Mitteln gegen den Grafen vorzugehen und einen Nachfolger zu bestimmen. Dieser Fall ist allerdings noch nicht eingetreten.
Die Aufgabenbereiche eines Grafen sind vielfältig. Er muss versuchen die vom Darbenere und dem Imperator vorgegebenen Beschlüsse in die Tat umzusetzen, er muss sich mit andern Grafen absprechen um gemeinsame Projekte verfolgen zu können, er muss seinen untergebenen Baronen Befehle zuweisen, sich um seinen Staatshaushalt kümmern und die Grafschaft nach Außen hin repräsentieren.
Das Staatssystem als Schaubild ca. 700kb
Gesetzgebung:
Die Gesetzesinitiative kann vom Imperator, der "kleinen Runde", einem Darbenere, dem Parlament, oder dem Volk selbst ausgehen. Im letzen Falle muss sich der Bürger jedoch an einen für seine Region bestimmten Parlamentarier wenden, welcher eigenmächtig entscheiden kann, ob das Gesetz zur Vorlesung und Abstimmung ins Parlament eingebracht werden soll. Dies führt dazu, dass ca. 90 Prozent aller von Bürgern eingebrachten Gesetzvorschläge im Kamin eines Volksvertreters enden (zumeist werden die Vorschläge aus Überheblichkeit und Faulheit nichtmal gelesen).
Ein jeder Vorschlag wird zuallererst dem Parlament vorgestellt, welches den Antrag durchdiskutiert und gegebenenfalls einen Sachverständigen anhört. Im Anschluss daran hat jedes Mitglied des Parlaments die Möglichkeit Änderungsvorschläge einzubringen, über die wiederum beraten wird. Sodann wird der Gesetzvorschlag dem Parlament zur Abstimmung gestellt. Im Falle einer Ablehnung des Gesetzvorschlages wird dieser wiederum diskutiert, verbessert und zur erneuten Abstimmung gestellt. Diese Prozedur kann bis zu dreimal wiederholt werden, danach gilt der Vorschlag als abgelehnt (es sei denn, der Imperator beschließt dass das Gesetz nicht abgelehnt ist). Wird der Vorschlag angenommen muss der Imperator seine Zustimmung geben damit das Gesetz in Kraft tritt. Tut er dies nicht kann das Parlament wiederum Änderungen durchführen, den Vorschlag erneut zur Abstimmung stellen und hoffen, dass der Imperator dieses mal zufrieden ist. Wenn dem so ist, wird das Gesetz veröffentlicht und tritt binnen 11 Tagen in Kraft.
Einen Sonderfall im Gesetzgebungsverfahren bilden Gesetze, welche Änderungen bestimmter Artikel der Reichsverfassung vorsehen(Bürgerrechte, Änderungen des Staats und Regierungsaufbaus). Diese Gesetze benötigen die Zustimmung (7/10 Mehrheit) des Parlaments und können nicht eigenmächtig vom Imperator beschlossen werden.
Ein anderer Sonderfall sind Zustimmungspflichtige Gesetze (alles, was die Darben direkt betrifft. Wie z.B. Änderungen der finanziellen Unterstützung der Darben oder Erhöhung der Abgaben einer Darbe). Diese Gesetzvorschläge benötigen zusätzlich zur Zustimmung des Parlaments der Zustimmung des/der betroffenen Darbenere, können allerdings vom Imperator unter Umgehung des/der Dabenere direkt beschlossen werden.
Die Hürden Gesetzgebung als Schaubild ca 700 kb
So und jetzt auf mich! Gibt's Dinge die einfach nicht laufen können, ist's zu gewöhnlich, das olle System, gibt's sonst was zu bemängeln, oder kann ich in die Richtung weiter basteln?