[Aurhim] die belidische Rechtsordnung

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  • Ok, ich bin noch nicht ganz durch mit meinen Überlegungen. Es kann also gut sein, daß es noch Lücken oder Logikfehler gibt.


    In Belida gibt es recht wenig Leute, die Lesen und Schreiben können, selbst im Adel ist das nicht sonderlich verbreitet. Deswegen gibt es auch kein schriftlich festgelegtes Recht, sondern nur eine mündliche Überlieferung (allerdings gehe ich davon aus, daß sich das in den nächsten Jahrzehnten ändern wird, denn im benachbarten Perhenien werden gerade die ersten Gesetzessammlungen niedergeschrieben, die auf belidischem Recht basieren).
    Junge Adlige sollten im Rahmen ihrer Erziehung diese Gesetze kennenlernen, reiche Händler wissen wohl auch recht gut bescheid, bei allen anderen sind die Kenntnisse wohl eher recht schwach.


    Bis jetzt habe ich mir vor allem Gedanken zu den Rechten (wer darf was) gemacht, und noch sehr wenig zu den Pflichten, deswegen jetzt erst mal nur über erstere:


    Man teilt die Rechte in drei Gruppen ein:


    Leibrechte
    - Recht auf Notwehr (= Widerstand gegen unrechtmäßige Gewalt)
    - Recht auf Leben
    - Recht auf geringfügigen Besitz
    - Recht auf religiösen Beistand
    ...


    Freiheiten
    - Recht auf freie Wahl des Ehepartners
    - Recht auf Vermögen (Grundbesitz, Geschäftsbeteiligungen, größere Geldmengen...)
    - Recht auf freie Berufswahl (sofern man jemanden findet, der einen ausbildet)
    - Recht auf freie Meinungsäußerung
    - Recht, sich vor Gericht selbst zu vertreten
    - Recht der Freizügigkeit
    - Recht, Waffen zu tragen
    ...


    Herrenrechte
    - Recht, die Gefolgschaft anderer anzunehmen
    - Recht über Untergebene zu Gericht zu sitzen
    - Recht, bei König oder den Bischöfen der Kirche gehört zu werden


    Je nachdem in welchen Stand man geboren ist, hat man unterschiedliche Rechte.
    Sklaven haben gar keine Rechte
    Leibeigene nur die Leibrechte
    Freie haben Leibrechte und Freiheiten
    Adlige haben alle Rechte


    Man kann die einzelnen Stände dann nochmal genauer unterteilen, aber das mache ich wann anders.
    Es ist übrigens nicht immer ganz klar, zu welcher Gruppe ein spezielles Recht gehört. Prominentes Beispiel ist das Hausrecht (d.h. das Recht, einer beliebigen Person den Zutritt zum eigenen Haus zu verwehren). In manchen Regionen gilt das als Leibrecht, in anderen als Freiheit und im Streit darüber gibt es immer mal wieder Tote.


    edit: zwei Rechte nachgetragen

  • Die Definitionen sind mir noch nicht ganz klar.


    Was unterscheidet den Sklaven vom Leibeigenen, abgesehen von den Rechten?


    Sind die Freien völlig frei, oder unterstehen sie den Adligen?


    Dürfen Adlige rein nach eigenem Gutdünken ihre Untertanen aburteilen, oder sind sie dabei einem Codex oder ähnlichem unterworfen?


    Ist es sinnvoll, Sklaven sämtliche Rechte abzusprechen, aufgrund dessen dies Aufrührertum forcieren könnte. Selbst im Mittelalter hatten die niedrigsten der Niederen gewisse Rechte.


    Das Recht auf Nutwehr sollte auch noch näher definiert werden. Sicher ist es einem Leibeigenen nicht erlaubt, sich gegen einen Adligen zur Wehr zu setzen.


    Wer hat das Recht eine Waffe zu tragen?


    Noch ein Vorschlag zu Sklaven und Leibeigenen: Die 4 Grundrechte beiden zusprechen, für Leibeigene zusätzlich:
    -Recht, zu lesen und zu schreiben
    -Recht auf eine Ausbildung
    -Recht auf medizinische Versorgung

  • Quote

    Original von Bastable
    Was unterscheidet den Sklaven vom Leibeigenen, abgesehen von den Rechten?


    äh, die Rechte? ;)
    Sklaven sind recht selten. Zum Sklaven werden kann man nur als Kriegsgefangener oder durch Kauf von einem Sklavenhändler, die ihren Nachschub hauptsächlich von den südlichen Inseln haben. Allerdings werden in Sabessa höhere Preise für Sklaven gezahlt, weswegen die wenigsten in Belida landen ;)
    Leibeigene dagegegen sind 95% der Landbevölkerung.


    Quote


    Sind die Freien völlig frei, oder unterstehen sie den Adligen?


    Die Freien unterstehen dem Landesfürsten in politischer Hinsicht (müssen z.B. Steuern zahlen), sind ihm aber nicht persönlich verpflichtet.


    Quote

    Dürfen Adlige rein nach eigenem Gutdünken ihre Untertanen aburteilen, oder sind sie dabei einem Codex oder ähnlichem unterworfen?


    Es gibt da gewisse Gesetze, die allerdings mündlich überliefert sind, und deswegen schwer nachzuprüfen. Vor allem aber gibt es keine echte Kontrollinstanz, so daß es schwer wird, einem Adligen Rechtsverdrehung anzulasten.


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    Ist es sinnvoll, Sklaven sämtliche Rechte abzusprechen, aufgrund dessen dies Aufrührertum forcieren könnte. Selbst im Mittelalter hatten die niedrigsten der Niederen gewisse Rechte.


    Auch Sklaven haben gewisse Rechte, die allerdings nicht aus einem Empfinden für die "Würde des Menschen" herrühren, sondern aus der Verpflichtung des Sklaven, das Eigentum seines Herrn (d.h. sich selbst) vor Beschädigung zu bewahren. Gegenüber dem Herrn selbst hat er aber schlechte Karten.
    Sklavenaufstände sind trotzdem nicht zu befürchten, da es wie gesagt extrem wenig Sklaven gibt. Aber flüchige Sklaven gibt es immer wieder.
    Übrigens hält die Kirche die Forderung aufrecht, daß ein Sklave nach 4x4 Jahren aus der Sklaverei entlassen werden soll. Das ist zwar kein bindendes Gesetz, wird aber doch recht häufig eingehalten. Leibeigene hat man dagegen ein Leben lang ;)


    Quote

    Das Recht auf Nutwehr sollte auch noch näher definiert werden. Sicher ist es einem Leibeigenen nicht erlaubt, sich gegen einen Adligen zur Wehr zu setzen.


    Doch, ist es, wenn dieser ihn ungerechtfertigt angreift. Ob der Leibeigene dieses Recht dann auch ausübt, wenn er weiß, daß der Adlige 5 Kumpels dabei hatte, die vor Gericht alle aussagen werden, daß der Leibeigene den Streit angefangen habe, ist fraglich.


    Quote

    Wer hat das Recht eine Waffe zu tragen?


    Hatte ich vergessen, hab ich oben nachgetragen, zusammen mit etwas anderem


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    Noch ein Vorschlag zu Sklaven und Leibeigenen: Die 4 Grundrechte beiden zusprechen, für Leibeigene zusätzlich:
    -Recht, zu lesen und zu schreiben
    -Recht auf eine Ausbildung
    -Recht auf medizinische Versorgung


    Nicht gut. Lesen und schreiben kann sowieso keine Sau, das ist schon fast ein "Vorrecht" von klerus und reichem Bürgertum. Recht auf eine Ausbildung ist exolizit ein Recht der Freien (schließlich soll der Bauernsohn gefälligst auch Bauer werden). Und für ein Recht auf eine medizinische Vesorgung müßte es erst mal eine solche geben ;)

  • Verstehe.


    Den Leibeigenen das Schreibrecht abzusprechen, wie im Mittelalter praktiziert, erfüllt übrigens auch eine Schutzfunktion gegenüber der Obrigkeit vor eventuellen Aufständen. Wer nicht schreibt, kann auch keine schriftliche Propaganda verbreiten.


    Ansonsten scheinen die Gesetze so, wie sie sind, durchaus ausreichend. Allzustark erweitern würde ich sie nicht, um die Dynamik der Welt nicht zu gefärden (mit dem 'besten' dahingehenden Negativbeispiel ärgern wir uns ja tagtäglich rum).

  • Ach, es gibt noch so viel offene Fragen...
    Wann kommt es zu einer Gerichtsverhandlung? Wer ist für Verbrechensbekämpfung zuständig? Da gibt es schon noch einiges zu tun, und daß meine Welt dadurch an Dynamik verliert, befürchte ich nicht. Eher im Gegenteil.

  • Quote

    Original von Dimethylphthalat
    Übrigens hält die Kirche die Forderung aufrecht, daß ein Sklave nach 4x4 Jahren aus der Sklaverei entlassen werden soll. Das ist zwar kein bindendes Gesetz, wird aber doch recht häufig eingehalten.


    Was ist denn ein Sklave, nachdem er aus der Sklaverei entlassen wurde? Welche Rechte hat er dann?

  • In der Praxis macht eine Gerichtverhandlung dann Sinn, wenn sich drastische Maßregelungen (ggf. Tötung) von Untergebenen auf anderem Wege nicht zu rechtfertigen sind. Desweiteren, wenn unter den Leibeigenen Streitigkeiten bestehen (mal wieder die mittelalterliche Variante), bzw. zwischen Adligen und Freien oder Adligen untereinander.


    Ich hatte noch keine Gelegenheit, mich in Deine Welt einzulesen, aber meist nutzt man zur Verbrechensbekämpfung Soldaten oder vergleichbares. Sofern Du Magie verwendest, könnte man Seher miteinbeziehen.

  • Wer garantiert denn das Recht? Vermutlich der Staat oder?


    Quote

    Recht auf religiösen Beistand


    Hat dann der Staat die Kirche mehr oder weniger unter Kontrolle? Er muß ja dann irgendwie gewährleisten das jeder auch religiösen Beistand bekommen kann, z.B. das in jedem Kaff ein Priester erreichbar ist.


    Oder ist das Recht eher so zu verstehen:
    Du hast nicht das Recht, das immer und überall ein Priester erreichbar ist (selbst dann nicht wenn du heiraten willst oder ein Kind getauft werden muß). Aber solltest du zufällig mal nen Priester treffen, dann darf der dich nicht abweisen.

  • ok, erstmal die Fragen beantworten und Kommentare kommentieren ;D

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    Den Leibeigenen das Schreibrecht abzusprechen, wie im Mittelalter praktiziert, erfüllt übrigens auch eine Schutzfunktion gegenüber der Obrigkeit vor eventuellen Aufständen. Wer nicht schreibt, kann auch keine schriftliche Propaganda verbreiten.


    Ein spezielles Recht auf Lesen und Schreiben gibt es nicht. Auch ein Bauer könnte das lernen, nur was will er damit anfangen? Nur den Beruf dürfen Leibeigene nicht frei wählen.


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    Was ist denn ein Sklave, nachdem er aus der Sklaverei entlassen wurde? Welche Rechte hat er dann?


    Danach ist er frei. Daß das auch nciht immer ein Segen ist, schreib ich wohl nachher noch ein bißchen.


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    Oder ist das Recht eher so zu verstehen:
    Du hast nicht das Recht, das immer und überall ein Priester erreichbar ist (selbst dann nicht wenn du heiraten willst oder ein Kind getauft werden muß). Aber solltest du zufällig mal nen Priester treffen, dann darf der dich nicht abweisen.


    Das geht schonmal in die richtige Richtung. Ne, "Recht auf religiösen Beistand" meint soviel wie "mein Herr darf mir nicht verbieten, in die Kirche zu gehen oder mit einem Priester zu sprechen".
    Aber da muß ich jetzt etwas weiter ausholen. Prinzipiell sind die Geistlichen von der Kirche nämlich verpflichtet, den Schwachen gegen Ungerechtigkeit und Willkür beizustehen. Da ein Leibeigener nicht das Recht hat, selbst vor Gericht zu sprechen, kann er einen fiesen Herrn nicht einfach verklagen. Aber er kann mit einem Priester sprechen, und darauf hoffen, daß der etwas für ihn tut (Priester sind die einzigen, die ein Unrecht, das an einer anderen Person begangen wurde, einklagen dürfen). Und der Herr darf so ein Gespräch nicht einfach verhindern.
    Einem Sklaven dagegen kann man den Kontakt zu Priestern einfach verbieten. Was brauchen Tiere schon seelischen Beistand? :diablo:
    Aaaaber... wie bei diesen ganzen Sachen klafft da mitunter eine recht große Lücke zwischen dem, was eine Person "auf dem Papier" darf, und dem, was tatsächlich möglich ist. Wenn der einzige erreichbare Priester ein guter Freund und Saufkumpan des Herrn ist, von diesem vielleicht noch großzügig finanziell unterstützt wird, dann wird er den Teufel tun, und sein bequemes leben opfern, nur weil ein popliger Bauer mal schlecht behandelt wurde - auch wenn er es eigentlich müsste.


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    Wer garantiert denn das Recht? Vermutlich der Staat oder?


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    Ich hatte noch keine Gelegenheit, mich in Deine Welt einzulesen, aber meist nutzt man zur Verbrechensbekämpfung Soldaten oder vergleichbares. Sofern Du Magie verwendest, könnte man Seher miteinbeziehen.


    Nein, bei mir gibt es keine Magie ;D
    Das ist genau das Problem, es gibt in Belida keine irgendwie geartete Polizeitruppe. Wenn du meinst, daß dir ein Unrecht getan wurde, dann mußt du als Ankläger dafür sorgen, daß auch der Beschuldigte vor dem Gericht erscheint, wo die Sache dann verhandelt wird. Das Recht, einen anderen zu verhaften hat aber nur jemand, der schon geschädigt wurde, oder der akut bedroht ist.
    Die ganzen schweren Jungs werden schon auch von der Obrigkeit aus dem Verkehr gezogen, zur Not wegen "Störung der öffentlichen Ordnung", aber wenn dir irgendein kleineres Unrecht geschieht und du selbst nicht in der Lage bist, den Übeltäter dingfest zu machen oder zum Erscheinen vor Gericht zu bewegen, dann ist das eben PP - persönliches Pech!

  • So, und damit das nächste jetzt klarer wird, hab ich mal ein Bildle gemalt.


    [Blocked Image: http://www.aurhim.net/test/permanent/Sozialordnung%20Belida.gif]


    Es gibt nämlich nicht nur die vier Stände, sondern auch innerhalb der Stände noch Untergruppen. In aller Regel kann man zwischen den Untergruppen eines Standes recht einfach wechseln, zwischen den Ständen selbst aber nur in Ausnahmefällen. (genauer gesagt, kann man die Freiheiten nur vom eigenen Herrn verliehen bekommen, die Herrenrechte sogar nur vom König).


    aber jetzt mal zu den einzelnen Gruppen:
    Sklaven - Sklaven sind halt Sklaven. Ziemlich rechtlos, dafür mit Aussicht auf Freiheit... Wie gesagt, es gibt recht wenige davon, und ich weiß noch nicht viel Genaueres.


    Bauern - wohl der größte Teil der Bevölkerung. Bauern sind Leibeigene, besitzen aber die Erbpacht auf ihre Höfe, d.h. sie können ihren Hof weitervererben. Obwohl man die Gruppe allgemein als Bauern bezeichnet, gehören hier auch einige der ländlichen Handwerker dazu.
    Gesinde - die zweitgrößte Gruppe. Alle Leibeigenen, die keinen "eigenen" Hof haben, d.h. Knechte, Häusler, Taglöhner und auch das niedere Volk an den Adelshöfen (Dienstmägde, Stallburschen...)


    Freimannen - eine sehr kleine Gruppe, Müller sind aber meistens Freimannen. Freimannen sind Bauern oder Handwerker, denen ihr Gut selbst gehört (also nicht nur Erbpacht). Sie sind dem Adel nur politisch verpflichtet (müssen also z.B. Steuern an den Landesherrn zahlen), aber nicht in rechtlicher Sicht.
    (Exkurs ins Steuerrecht: Freimannen müssen nur Kopfsteuern zahlen, und sind von allen Steuern, die nach der Größe des Besitzes berechnet werden, ausgenommen)
    Fahrende - sie sind zwar frei, haben aber keinen festen Wohnsitz und deswegen auch keine politischen Verpflichtungen, da sie überall Fremde sind. Hierzu gehören vor allem Söldner, Zigeuner, Spielleute... Fahrende leben extrem gefährlich. Wenn sie sich nicht selst helfen können, hilft ihnen niemand und sie sind oft das Ziel von Lynchjustiz und müssen als Sündeböcke herhalten. Aber keine andere Bevölkerungsschicht ist so wenigen Zwängen unterworfen.
    In jüngerer Zeit gibt es immer wieder Fahrende, die sich nominell als Untertanen eines Landesfürsten bekennen. Für einen Obulus, der etwas höher ist als der normale Steuersatz für die Freimannen, erhalten sie dann Brief und Siegel, daß sie als Untertanen unter dem Schutz dieses Fürsten stehen. Diese Briefe sind noch recht wenig verbreitet, da die meisten Fahrenden eh nicht lesen können und dem Schutz eines Blattes Papier nicht vertrauen.


    Herren - die Spitze der Gesellschaft. Die Herren fungieren als Vormund für den größten Teil der Bevölkerung. Sie bieten ihren Untergebenen Schutz und Unterstützung und erhalten im Ausgleich dafür Dienste und Abgaben.


    So, und dann fehlt da noch die rechte Spalte. Dabei handelt es sich um Leute, die in ein Gefolgschaftsverhältnis eingetreten sind. Sie geben einen Teil ihrer Rechte auf, und erhalten dafür den schutz und die Unterstützung eines Mächtigen. Solch ein Gefolgschaftsverhältnis kann von jeder Seite jederzeit gekündigt werden.


    Gefolgsmannen, niederer Klerus, Bürger - die drei Gruppen unterscheiden sich eigentlich nur darin, wer ihr Herr ist (ein Adliger, die Kirche oder eine Stadt). Normalerweise wird davon ausgegangen, daß ein Gefolgsmann (ich verwende den Begriff der Einfachheit halber jetzt mal für alle Gruppen) alle seine Freiheiten an seinen Herrn abtritt. In der Regel ist es aber so, daß das nur einige der Freiheiten betrifft. Welche das genau sind ist regional verschieden und kann auch je nach Aufgabe der Person abweichen (so ist es sinnlos, einem Soldaten das Recht abzusprechen, Waffen zu tragen). Immer wird jedoch das Recht abgetreten, vor Gericht zu sprechen.


    Gefolgsadel, hoher Klerus
    Eigentlich ist es hier ähnlich, wie bei den Gefolgsmannen, nur daß die Leute aus Gefolgsadel und hohem Klerus von sich aus zusätzlich noch Herrenrechte hatten. Auch hier gehen die Rechtstheoretiker eigentlich davon aus, daß alle Rechte, die über die Leibrechte hinausgehen, an den Herrn abgetreten werden, in der Praxis ist das aber in aller Regel nicht der Fall. Tatsächlich schwören die meisten nur einen Eid, ihre Rechte nicht zum Schaden ihres Herrn einzustetzen. So wird ein Gefolgsadliger in aller Regel sich selbst vor Gericht vertreten. Wenn er aber die Unterstützung seines Herren will, so ist dieser verpflichtet, sie ihm zu geben.

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