Ok, ich bin noch nicht ganz durch mit meinen Überlegungen. Es kann also gut sein, daß es noch Lücken oder Logikfehler gibt.
In Belida gibt es recht wenig Leute, die Lesen und Schreiben können, selbst im Adel ist das nicht sonderlich verbreitet. Deswegen gibt es auch kein schriftlich festgelegtes Recht, sondern nur eine mündliche Überlieferung (allerdings gehe ich davon aus, daß sich das in den nächsten Jahrzehnten ändern wird, denn im benachbarten Perhenien werden gerade die ersten Gesetzessammlungen niedergeschrieben, die auf belidischem Recht basieren).
Junge Adlige sollten im Rahmen ihrer Erziehung diese Gesetze kennenlernen, reiche Händler wissen wohl auch recht gut bescheid, bei allen anderen sind die Kenntnisse wohl eher recht schwach.
Bis jetzt habe ich mir vor allem Gedanken zu den Rechten (wer darf was) gemacht, und noch sehr wenig zu den Pflichten, deswegen jetzt erst mal nur über erstere:
Man teilt die Rechte in drei Gruppen ein:
Leibrechte
- Recht auf Notwehr (= Widerstand gegen unrechtmäßige Gewalt)
- Recht auf Leben
- Recht auf geringfügigen Besitz
- Recht auf religiösen Beistand
...
Freiheiten
- Recht auf freie Wahl des Ehepartners
- Recht auf Vermögen (Grundbesitz, Geschäftsbeteiligungen, größere Geldmengen...)
- Recht auf freie Berufswahl (sofern man jemanden findet, der einen ausbildet)
- Recht auf freie Meinungsäußerung
- Recht, sich vor Gericht selbst zu vertreten
- Recht der Freizügigkeit
- Recht, Waffen zu tragen
...
Herrenrechte
- Recht, die Gefolgschaft anderer anzunehmen
- Recht über Untergebene zu Gericht zu sitzen
- Recht, bei König oder den Bischöfen der Kirche gehört zu werden
Je nachdem in welchen Stand man geboren ist, hat man unterschiedliche Rechte.
Sklaven haben gar keine Rechte
Leibeigene nur die Leibrechte
Freie haben Leibrechte und Freiheiten
Adlige haben alle Rechte
Man kann die einzelnen Stände dann nochmal genauer unterteilen, aber das mache ich wann anders.
Es ist übrigens nicht immer ganz klar, zu welcher Gruppe ein spezielles Recht gehört. Prominentes Beispiel ist das Hausrecht (d.h. das Recht, einer beliebigen Person den Zutritt zum eigenen Haus zu verwehren). In manchen Regionen gilt das als Leibrecht, in anderen als Freiheit und im Streit darüber gibt es immer mal wieder Tote.
edit: zwei Rechte nachgetragen