Hab mal wieder eine Kleinigkeit für Gaia, genauergesagt für Galhadan gebastelt:
Mündigkeit & Strafrecht
Erlangt ein Jugendlicher sein 14. Lebensjahr, gilt er als Erwachsener und ist somit voll strafbar. Ab diesem Alter erhält er seinen Ausweis mit dem kaiserlichen Siegel und ein Gesetzbuch, mit den wichtigsten Gesetzen, Regeln, Rechten und Vorschriften.
Der Grundsatz der galhadrischen und somit der weltlichen Rechtssprechung ist, dass "Jeder solange unschuldig ist, bis seine Schuld bewiesen wird." Die Inquisition, die Verbrechen jenseits allen weltlichen bearbeitet, ist da eher anderer Meinung und vertritt den genauen Gegensatz, sprich: "Jeder ist solange schuldig, bis seine Unschuld bewiesen wird." Dies gründet schlicht auf der Tatsache, dass eventuelle Hexer und Dämonanbeter, schweren Schaden anrichten können, solange sie sich in Freiheit befinden. Werden sie für unschuldig erklärt, so kann man sicher davon ausgehen, dass sie auch einhundertprozentig unschuldig sind.
Bei einer weltlichen Gerichtsverhandlung muss sich der Angeklagte vor einem Richter, dem so genannten "Judikar", und dessen Beisitzern, den "Asdikar", verantworten.
Eine Gerichtsverhandlung beginnt mit dem Befüllen der Waage durch das Vorlesen der vermeintlichen Schuld durch den "Cognitor", dem Anwalt der Anklage. In jedem galhadrischen Gerichtssaal befindet sich eine Waage mit einer Schuld- und Unschuldschale. Bei dem Befüllen der Waage, wird ein Gewicht, entsprechend der Schwere des Verbrechens, in die Schuldseite gelegt. Diese gilt es nun mit Zeugenaussagen und Beweisen, die für die Unschuld des Angeklagten sprechen, wieder auszugleichen, wobei diese Punkte je nach Wichtigkeit gewichtet werden. Nur für den Angeklagten positive Aussagen werden gewichtet; negative nur dann, wenn sie eine neue Straftat offenbaren oder das Strafmaß entscheidend erhöhen. Während der Verhandlung versucht der Cognitor und der Anwalt des Angeklagten, der "Advokator", durch Aussagen von Zeugen und dem Vorlegen von Beweismaterial, die Unschuld oder auch die Schuld des Angeklagten zu beweisen. Während der Cognitor versucht, seine Anklage zu verteidigen, versucht der Advokator die Unschuldseite der Waage auszugleichen.
Nach Ende der Beweisaufnahme wird nun ein Blick auf die Waage geworfen. Wurde die Schuldseite vollkommen ausgeglichen, oder überwiegt diese sogar, wird der Angeklagt freigesprochen. Überwiegt die Schuldseite aber, so muss der Judikar und die Asdikar über das Urteil und das Strafmaß beratschlagen, wobei da auch das Gewicht der Schuld zu Rate gezogen wird.
Die Wahrheit bespucken
Diese alte Tradition bezieht sich auf die Gerichtsverhandlung von General Reto Morghan im Jahre 928 MZ. Es steht geschrieben, dass der General einen recht ruppigen und cholerischen Charakter hatte. Seine Anklage, bei der es sich um Ehebruch, Trunkenheit und Körperverletzung handelte, war eine Lüge, die durch einen Neider und Ehemann der angeblich vom General Verführten, in Umlauf gebracht wurde. Die Aktenlage war kompliziert und es schien keine einfache Verhandlung zu werden oder gar positiv für den General auszugehen. Leicht reizbar, wie Morghan war, brüllte und schimpfte er während der Verhandlung am laufenden Bande und beteuerte lautstark seine Unschuld. Als er letztendlich zu Ruhe gebracht wurde, beendete er seine aufgebrachten Redefluss mit den Worten "Ich bin unschuldig und das ist die Wahrheit!" und spuckte er voller Zorn auf den Boden des Gerichtssaals, was zunächst eine gewisse Empörung bei dem Judikar auslöste. Als man aber dann trotz des erstickenden Beweismaterials und der Zeugenaussagen doch die Unschuld von Morghan feststellte, war eine sehr seltsame Tradition geboren worden. Denn seit dieser Verhandlung spuckt nun jeder Angeklagte mit den Worten "Ich bin unschuldig und das ist die Wahrheit!" auf den Boden des Gerichtssaals.
Verbrechen und die dazugehörigen Strafen mache ich noch.