eine ' gestern nach beim nicht einschlafen koennen drueber nachgedacht, vorhin kurz zusammengetippt' sache fuer mein eines land. *auch mal was hier selber starten wollte*strahl**raeusper* aehm, da ich hin und wieder zu denkfehlern und sowas neige, bin ich anregungen/kritiken gegenueber sehr aufgeschlossen.
Blutschuld:
Eine Blutschuld besteht z.B. zwischen einem Kind und seiner Mutter, gegenüber dem Vater besteht nur eine Dankesschuld. Die Blutschuld besteht aber auch dann wenn jemand unter Einsatz seines Lebens einem anderen das Leben gerettet hat.
Beispiel:
Kigurish springt vor Nimur als diesem ein Armbrustbolzen entgegen gejagt wird.
Moeglichkeit 1) Kigurish stirbt an der Verletzung. Nimur ist nun in der Lebensschuld der Familie des Verstorbenen (a) und muss diese unterstützen/beschützen, so denn der Verstorbene der Familienvater war. (b) War der Verstorbene der Sohn, so steht Kigurish der Mutter Nimurs gegenüber in einer Lebensschuld und muss den Verlust des Kindes ausgleichen, wieder gutmachen.
Moeglichkeit 2) Kigurish überlebt. Nimur steht jetzt in einer Blutschuld zu seinem Lebensretter und diesem verpflichtet, wenn es dieser wünscht.
Zusatzanmerkungen:
Steht Nimur abermals einem Räuber gegenüber und dieser droht ihn zu töten, so kann Kigurish Rache dafür verlangen, denn durch die Blutschuld gehört das Leben Nimurs dem Lebensretter und kann nur von diesem oder mit seiner Entscheidung genommen werden. Ausnahme ist natürlich ein 'natürlicher' Tod (Erdrutsch, Wüstenbeben, Alterstod)
Eine Blutschuld wiegt schwer, für beide Seiten. Einerseits gehört das Leben der geretteten Person dem Retter, wodurch dieser auch eine gewisse moralische Verpflichtung hat, andererseits ist eine Blutschuld ein so schwerwiegender Gefallen für den Geretteten, dass er jeden Dienst 'höherer' Art leisten muss, so denn der Retter dies verlangt.
normales Beispiel:
Kigurish hat überlebt und Nimur steht in der Blutschuld. Zwei Jahre später findet Kigurish Gefallen an der Tochter des Geretteten und möchte diese für sich, auch wenn die Clanregeln dies normalerweise verbieten würden. Eine Blutschuld steht über den Clangesetzen und muss zwingend erfüllt werden. Kigurish ist also verpflichtet seine Tochter, obwohl sie einem Anderen versprochen wurde/oder gehören will, Nimur zu geben. Die Tochter steht jedoch nur in einer Dankesschuld zu ihrem Vater und kann dies verweigern, wogegen Nimur wiederum machtlos wäre. Da aber die Blutschuld nicht erfüllt werden kann ist Kigurish nun verpflichtet sein Leben zu beenden, da er die Blutschuld nicht begleichen kann, es sei denn Nimur akzeptiert einen anderen Handel oder verlangt einen anderweitigen Ausgleich. (Oder die Tochter willigt ein.)
absurdes Beispiel:
Nimur verlangt ein minderjähriges Kind als Ausgleich. Da das Kind noch nicht volljährig ist, kann es keine Ablehnung treffen und wird vom Vater an den Lebensretter übergeben, wodurch die Blutschuld beglichen ist. Wartet Nimur nicht bis zur Geschlechtsreife und somit die Volljährigkeit des Kindes ab und nimmt es mit auf sein Lager solange es minderjährig ist, so darf Kigurish wiederum Nimur töten, da die Schändung eines minderjährigen Kindes eine Lebenssühne verlangt.
(Natürlich könnte auch die Mutter vorher schon sagen, nein das Kind gebe ich nicht her, womit wir beim normalen Beispiel wären)
Lebenssühne:
Eine Lebenssühne besteht, wenn ein Familienmitglied getötet wird. Dann ist das Familienoberhaupt verpflichtet, Ausgleich zu verlangen. Nicht selten führt dies zu einer Blutsühne, was wiederum zu einer weiteren Lebenssühne, dann Blutsühne der anderen Seite führt, und das kann dann zu einer Familien/Clanfehde führen.
Familienbande
Familienbande bestehen zwischen Blutverwandten die sich nicht mit der Volljährigkeit losgesagt haben sowie all jenen die eine Blutverbindung mit einem Mitglied der Familie geschlossen haben.
Ebenso gehören angeheiratete oder adoptierte Personen und Bedienstete dazu.
Beispiel:
Kadnar ehelicht Sirudin. Sirudin bringt sieben Kinder zur Welt, welche alle eine Blutschuld zu ihrer Mutter tragen, eine Dankesschuld zu ihrem Vater. Nach Erreichen der Volljährigkeit sagt sich das zweitälteste Kind, ein Sohn, von der Familie los und wird Mitglied eines anderen Lagers/Clans, womit seine Blutschuld gegenüber der Mutter jedoch nicht verloren geht, aber seine Verpflichtungen gegenüber anderen Familienmitglieder (vorheriges Clansoberhaupt/Geschwister/Vater/etc). Seine ältere Schwester heiratet, ebenso die zweite Tochter. Der Mann der jüngeren Tochter erweist sich als guter Mann und steht dem Familienvater sowie seiner Frau bald so nahe wie ein leibeigener Sohn. Um dies zu würdigen wird das Q'imaar durchgeführt und der Schwiegersohn tauscht mit seinen Schwiegereltern Blut, womit er zur Familie gehört.
Wird er jetzt bei einem Gefecht getötet, so sind seine Kinder durch die Dankesschuld nicht zu einer Blutrache verpflichtet, seine Frau kann aber eine Lebensschuld verlangen, da der Mörder das Leben ihres Mannes genommen hat und sie den Haupternährer verloren hat, womit der Täter wiederum zu einem Ausgleich verpflichtet ist. Seine Schwiegereltern jedoch sind zu einer Blutrache verpflichtet, da sie Blut mit dem Schwiegersohn getauscht haben.
Blutsühne:
Nur eine Mutter kann für einen getötetes Kind eine Blutsühne verlangen, da das ihr gehörende Leben ohne ihr Einverständnis geraubt wurde/ ihr eigen Blut getötet wurde. Ein Vater kann stets nur eine Lebenssühne verlangen. Während eine Lebenssühne ähnlich der Lebensschuld mit Wertgegenständen/Naturalien, also auf einem unblutigem Weg gelöst werden kann, verlangt eine Blutsühne stets das Blut des Täters (Verursachers/Mörders) oder das eines seiner blutsverwandten Familienmitglieder (über das Q'imaar angenommene zählen ebenfalls als Blutsverwandte)
Beispiel:
Sirudin zweitältester Sohn wird bei einer Auseinandersetzung zwischen den Clans getötet. Als Mutter kann sie lediglich die in ihrer Blutschuld stehenden oder mit ihr ein Blutsband habenden Personen zu einer Blutrache verpflichten. Den Ehemann ihrer ältesten Tochter kann sie zum Beispiel selber nicht direkt verpflichten, auch nicht ihren Mann, dafür den über Blut angenommenen zweiten Schwiegersohn.
Jedoch kann sie sich an die Mutter ihres Mannes wenden, die ihren Sohn in einer Blutsschuld an sich gebunden hat und von dieser Hilfe erbitten. Diese kann, wenn sie wünscht ihren Sohn über die Blutschuld verpflichten den Sohn zu rächen. (womit Sirudin wiederum eine ‚irgendwas’schuld bei der Schwiegermutter hätte, so denn nicht s.o.)
Sirudin kann sich weiterhin an ihre eigene Mutter wenden und diese bitten Sirudin Geschwister für die Blutsühne zu verpflichten. Da der getötete Enkel das Blut der Tochter trägt, somit auch das der Großmutter, kann Sirudin Mutter ebenfalls eine Blutsühne verlangen.
Sirudin kann auch den Sohn verpflichten der losgesagt hatte und nun einem anderen Clan/Lager angehört und dieser ist über erhaltengebliebene Blutsschuld bei der Mutter verpflichtet mit All seinen blutverwandten beizustehen.
Regeln Blutschuld:
Eine Blutschuld kann nur von Blutsverwandten zur anderen Blutsverwandten übertragen werden, im Regelfall ist dies von Mutter auf Tochter. Oft tauschen auch Schwiegermütter und Schwiegertöchter über das Q'imaar Blut, wodurch sie wiederum zu einander in einer Blutschuld stehen, und somit die Schwiegermutter auch der Schwiegertochter eine Blutschuld übertragen kann.
Die Blutschuld für einen Losgesagten (z.B. der älteste Sohn Sirudins) kann maximal auf die Geschwister des Betroffenen übertragen werden und erlischt dann aber.
Beispiel:
Sirudins Mutter stirbt und überträgt vorher die Blutschuld, welche Sirudins Geschwister an die Mutter haben, auf Sirudin, womit die Geschwister jetzt in Sirudins Blutsschuld stehen, zusätzlich zu der Blutbande die sie zu der Schwester durch die gemeinsame Mutter haben. Sirudin wiederum kann die Blutschuld an eines ihrer Kinder weitergeben, wahrscheinlich eine Tochter, aber auch - da über Blut nun verbunden - an ihren Schwiegersohn.
Da der Schwiegersohn jedoch ehe 'Sackgasse' ist, wird die Blutschuld wahrscheinlicher auf seine Frau übertragen, der nun die Geschwister Sirudins, die eigenen Geschwister sowie die Blutgebundenen an die Mutter verpflichtet sind.
Ehebund:
Bei einem Ehebund verpflichten sich die beiden Beteiligten der gegenseitigen Fürsorge und des Schutzes. Wird dem Mann ein Kind von der Ehefrau geboren, so steht er in einer Dankesschuld zur Frau. Sie wiederum steht in einer Dankesschuld zu ihm, so denn er für ihre gemeinsamen Kinder sorgt und diese beschützt. Als zusätzliche Bindung kann über das Q'imaar ein Blutsband zwischen den beiden Ehepartnern gelegt werden, so dass diese sich gegenseitig mit der Blutschuld verbunden sind.
Für gewöhnlich wird dieses Blutsband erst dann direkt bei der Hochzeit geknüpft, wenn die Blaut oder der Bräutigam einem anderen nicht bereits blutsverwandtem Lager/Clan entstammen. Gehören die Ehepartner bereits einem gemeinsamem Lager/Clan an, so wird das Q'imaar (so denn es überhaupt ausgetauscht wird) zelebriert, wenn bereits mehrere Kinder da sind und die Ehe sich als stabil erweist.